Patientenverfügung
Patientenverfügung verfassen – wie geht das?
Die Zahl der Menschen, die eine Patientenverfügung haben, steigt stetig. Das spiegelt den Trend zu einem selbstbestimmten Leben und Handeln wider. Über die Art und Weise und über die Dauer von lebensverlängernden Maßnahmen frühzeitig selbst zu bestimmen, entlastet auch die Angehörigen. Mit einer Patientenverfügung legen Sie gesetzlich verbindlich fest, welche medizinischen Eingriffe oder Behandlungen durchgeführt werden, für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden oder Ihren Willen nicht mehr äußern können.
Beim Aufsetzen des Dokumentes sollten Sie sich von Ihrem Hausarzt ausführlich beraten lassen und die Rechtsverbindlichkeit von einem Anwalt prüfen lassen. Wir vermitteln Ihnen gerne einen Kontakt.
Staatliche Information:
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet eine Broschüre mit Erläuterungen und zum Verfassen der Patientenverfügung an:
Kirchliche Information:
Gemeinsam bieten die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) mit der Christlichen Patientenverfügung eine konfessionelle Alternative: