Erbrecht und Testament

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt die gesetzliche Erbfolge vor. Sie tritt in Kraft, wenn kein Testament vorliegt.

Nach dem Gesetz erben die Verwandten des Verstorbenen einen Pflichtteil nach dieser Reihenfolge:

Erben erster Ordnung: Kinder, Enkel und Urenkel

Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen

Erben dritter Ordnung: Großeltern, Tanten/Onkel, Cousinen/Cousins

Für Ehepartner gelten besondere Regelungen. Stiefkinder und Pflegekinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben. Nicht eheliche und eheliche Kinder werden gleichgestellt. Angehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, werden nach der Erbrechtsreform 2010 höher am Erbe beteiligt.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet eine Broschüre zum Erbrecht als Download an:

www.bmjv.de

Wie verfasse ich ein Testament?

Sofern die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Wünschen entspricht, sollten Sie ein Testament verfassen. Damit ein Testament rechtswirksam ist, muss es einer gewissen Form entsprechen. Es muss eigenhändig handschriftlich verfasst sein und Ort, Datum, den vollständigen Vor- und Zunamen sowie die Unterschrift enthalten.

Wir bitten Sie, zu beachten, dass wir keine Beratungen zu diesen Themen anbieten dürfen.

Alle Fragen zu Erbrecht und Testament sollten Sie mit einem Fachanwalt besprechen. Gerne vermitteln wir Ihnen Kontakte.

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